Staatsanwaltschaft
Anklageschrift
Die WAZ wird angeklagt, am 25.6. 1998 im gesamten Verbreitungsgebiet der WAZ öffentlich zu rechtswidrigen Taten, nämlich zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen bis hin zu Mord sowie zu Verstößen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen zu haben.
Der Angeschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:
Die Angeschuldigte ist Betreiberin der größten regionalen Tageszeitung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 1998 veröffentlichte sie am 25.6.1998 unter dem Titel „…noch jemand aus dem Weg“ eine grafische Darstellung, in der der Wettbewerb zwischen Wolfgang Schäuble und Volker Rühe um die Kanzlerkandidatur der CDU mit der grafischen Darstellung eines Panzerangriffs von Rühe auf den Behinderten Schäuble dargestellt wurde.
In einer sogenannten Gedankenblase Rühes wurde derselbe auf dem Kanzlerstuhl dargestellt. Panzerangriff, Gedankenblase und die Unterschrift „… noch jemand aus dem Weg“ bilden den wesentlichen Zusammenhang der grafischen Darstellung.
Diese Form der Darstellung im Zusammenhang mit dem vorgenannten Titel beinhaltet den Aufruf, die demokratische Chance des behinderten Wolfgang Schäuble auf Kanzlerkandidatur und Kanzlerschaft durch die Vornahme der Androhung von extremen Gewalttätigkeiten (Panzerangriff auf Rollstuhl) zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, und stellt sich gleichzeitig als Aufruf an Rühe und seine Unterstützerinnen und Unterstützer dar, im Wahlkampf schwere Panzer, die ihrer Art nach zur Verletzung und Tötung von Personen und/oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, ohne behördliche Ermächtigung mit sich zu führen und diese zur Begehung von Vergehen der gefährlichen Körperverletzung oder gar der Tötung von Personen, darunter eines Behinderten, einzusetzen. Der Titel „… noch jemand aus dem Weg“ spielt auf die volkstümliche Redewendung „jemanden aus dem Weg räumen“ an und stellt damit zweifelsfrei sogar einen Aufruf zum Mord dar. W. Staatsanwältin
Ein Witz? Ja, aber ein ernstgemeinter von Staatsanwältin W.: man setze nur statt der „grafischen Darstellung“ aus der WAZ einen Comic mit Torte und Lunte aus dem Internet-Forum bo-alternativ und statt der WAZ Martin Budich ein, und alles ist kein Witz mehr, obwohl der größte Witz des beginnenden Jahrhunderts. Staatsanwältin W. weiß nicht, dass Karikaturen Konflikte symbolisch darstellen und dazu groteske Übertreibungen als ihr wesentliches Mittel einsetzen müssen. „Panzer“ bedeutet symbolisch „große Entschlossenheit“ (und nicht: realer Panzereinsatz !!!) – Torte mit Lunte bedeutet symbolisch „Entschlossenheit mit Spaß“ (erheblich kleinere als Panzer!!!), und nicht realen Terrorismus!
Man muss schon nicht bloß völlig humorlos, sondern außerdem diskursanalytisch eine Null sein, um derart danebenhauen (keine Unterstellung, Statsanwältin W. habe wirklich zugeschlagen!!) zu können.
Aber vielleicht muss folgendes zur Erklärung dieses Danebenhauens hinzugefügt werden: Vermutlich ist sie so sozialisiert worden, dass sie das Axiom „linksextrem = rechtsextrem“ für die eigentliche Grundlage sowohl des GG wie des StGB hält; und dass sie also meint, „Linksextreme“ müssten immer und egal in welchem Zusamnenhang genauso schlimm sein wie „Rechtsextreme“ (oder noch ein bisschen schlimmer). Rein mathematisch folgt aus ihrem Axiom aber, da „extrem“ = „extrem“, die Gleichung „links = rechts“ – und dann hätten wir gar keine Wahl mehr! Und die Parole „Mehr Demokratie wagen“ wäre wohl „linksextrem“, oder?



[...] Der Diskursanalytiker und Herausgeber der Zeitschrift kultuRRevolution Jürgen Link ging noch einen Schritt weiter. Bereits anlässlich des ersten Tortenprozesses vor einem Jahr veröffentlichte er eine „Diskursanalytische Wortmeldung“, in welcher er deutlich machte: Selbst, wenn auf dem Plakat tatsächlich eine Bombe zu sehen wäre, würde es sich dadurch nicht um einen Aufruf zu Gewalt handeln – weil bei einer Interpretation immer Kollektivsymboliken und diskursive Kontexte zu berücksichtigen sind. Um das zu verdeutlichen, überträgt Link das Argumentationsmuster der Staatsanwaltschaft probeweise auf eine Karikatur, welche die WAZ elf Jahre zuvor veröffentlicht hatte. In der Grafik ist der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe zu sehen, der den im Rollstuhl sitzenden Wolfgang Schäuble mit einem Panzer bedroht. Folge man der Logik der Bochumer Staatsanwaltschaft, stelle diese Veröffentlichung „zweifelsfrei sogar einen Aufruf zum Mord dar.“ Jürgen Link weiter: „Staatsanwältin W. weiß nicht, dass Karikaturen Konflikte symbolisch darstellen und dazu groteske Übertreibungen als ihr wesentliches Mittel einsetzen müssen. ‚Panzer’ bedeutet symbolisch ‚große Entschlossenheit’ (und nicht: realer Panzereinsatz!!!) – Torte mit Lunte bedeutet symbolisch ‚Entschlossenheit mit Spaß’ (erheblich kleinere als Panzer!!!), und nicht realen Terrorismus! Man muss schon nicht bloß völlig humorlos, sondern außerdem diskursanalytisch eine Null sein, um derart danebenhauen (keine Unterstellung, Staatsanwältin W. habe wirklich zugeschlagen!!!) zu können.” Zum vollständigen Text von Jürgen Link. [...]